AFU Historie

Die Entstehung des Amateurfunkdienstes

Im Jahr 1888 gelang es dem deutschen Physiker Heinrich Hertz zum ersten Mal, aufgrund der Theorien von James Clerk Maxwell elektromagnetische Schwingungen zu erzeugen und in einiger Entfernung wieder zu empfangen. Im Januar 1896 veröffentlichte Alexander Stepanowitsch Popow einen Artikel über ein „Gerät zur Aufspürung und Registrierung elektrischer Schwingungen“ mit dem er am 24. März 1896 anschaulich die drahtlose Übertragung von Signalen auf eine Entfernung von 250 Meter demonstrierte. Guglielmo Marconi baute das Gerät nach und ließ es im Juni 1896 patentieren. Damit beginnt die Geschichte der Drahtlosen Telegrafie. Erst mit der Erfindung der Röhre als Verstärker entstand 1923 die drahtlose Funktechnik mit einer sich rasend schnell entwickelnden Unterhaltungselektronik (Rundfunk und Fernsehen).

Die ersten kommerziellen Stationen benutzten damals Frequenzen unterhalb von 1,5 MHz (man würde heute Mittelwelle dazu sagen); hier konnte ein einzelner Sender weite Entfernungen überbrücken, benötigte dabei aber eine Sendeleistung in der Größenordnung einiger hundert Kilowatt. Auf höheren Frequenzen konnten selbst mit solch hohen Leistungen nur Entfernungen bis zu einigen hundert Kilometern überbrückt werden; daher wurden alle höheren Frequenzen (Kurzwelle) bis dahin nicht genutzt. Am 27. November 1923 wurde die erste zweiseitige Funkverbindung auf kurzen Wellen zwischen einer amerikanischen und einer französischen Amateurfunkstation hergestellt und zwar auf einer Wellenlänge von etwa 110 Meter, das sind etwa 2,7 MHz.

Es stellte sich bald heraus, dass man auf den kurzen Wellen mit einem Bruchteil der Energie auskam, welche die kommerziellen Großstationen auf den langen Wellen verbrauchten. Bislang wurde nur die Ausbreitung der Bodenwelle untersucht, erst später entdeckten Wissenschaftler, dass Kurzwellen von der Ionosphäre reflektiert werden. Plötzlich war die Möglichkeit erkannt, europaweite und sogar weltweite Funkverbindungen mit Sendeleistungen im Watt-Bereich aufzubauen.

Im Laufe der Jahre siedelten sich viele kommerzielle Stationen auf den kurzen Wellen an. Wegen der kompakteren, einfacheren Antennenanlagen und des wesentlich geringeren Leistungsbedarfes waren die nötigen Investitionen wesentlich geringer.

Da sich jede neue Kurzwellenstation einfach eine ihr unbelegt erscheinende Frequenz suchte und auf Sendung ging, musste etwas unternommen werden, um ein Frequenz-Chaos zu vermeiden. Interessierte aus aller Welt traten deshalb im Jahre 1927 zu einer Konferenz zusammen und verteilten die kurzen Wellen (das sind die Wellen von 100 Meter bis etwa 10 Meter) unter den staatlichen und kommerziellen Funkstellen und überließen dem Amateurfunkdienst mehrere Frequenzbereiche in der Nähe von 160, 80, 40, 20, 15 und 10 Metern Wellenlänge. Die Funkamateure hatten sich vor dieser entscheidenden Konferenz international organisiert und in der International Amateur Radio Union (IARU) zusammengeschlossen, um ihre Interessen vertreten zu können. Das Ergebnis dieser Konferenz wurde im Washingtoner Abkommen zum Funkverkehr niedergeschrieben. Heute ist es der Internationale Fernmeldevertrag, der als Nachfolger des Abkommens von 1927 die Funknutzungen regelt und noch immer die Amateurfunk-Frequenzbänder, auch Amateurbänder genannt, enthält.

Der Amateurfunkdienst war somit amtlich anerkannt und als gleichberechtigter Funkdienst festgeschrieben.

Erste europäische Amateurfunkaktivitäten gab es in Großbritannien aufgrund des Wireless Telegraphie Act von 1904. Die ersten Lizenzinhaber waren Fachleute wie Guglielmo Marconi oder John Ambrose Fleming. Sie mussten starke Einschränkungen bei der Sendeleistung, der Reichweite (maximal zehn Meilen), den Frequenzen und den Betriebszeiten hinnehmen.

In Deutschland erhielten anerkannte Funkvereine ab November 1924 Versuchsender-Genehmigungen. Da die Clublizenzen nur von wenigen Funkamateuren genutzt werden konnten und Individuallizenzen im allgemeinen nicht vergeben wurden, kam es in der Folgezeit zu verstärktem illegalen Betrieb („Schwarzfunker“, „Piraten“). Ein weiterer Grund dafür waren die fehlenden Lizenzen für Telefonie (AM), die bisher ausgegebenen waren nur für Telegrafie gültig. Ab August 1933 wurden von der Deutschen Reichspost Sendegenehmigungen für Funkfreunde ausgegeben, wodurch die Zahl der Amateurfunkstellen bis 1939 auf etwa 600 anstieg. Bedingung für den Erhalt einer Genehmigung war u. a. die Mitgliedschaft im Deutschen Amateur-Sende- und Empfangsdienst (DASD). Ab Kriegsbeginn 1939 wurden Kriegsfunksendegenehmigungen ausgegeben, deren Anzahl zu Kriegsende 1945 etwa 100 erreichte. Am 23. März 1949 wurden auf Grundlage des Amateurfunkgesetzes die ersten 700 Amateur-Sende- und Empfangsgenehmigungen erteilt, inzwischen sind es etwa 80.000 in Deutschland. Quelle:Wikipedia